Die EU-Kosmetikverordnung wird umfassend überarbeitet und soll 2026 in Kraft treten, wodurch sich die Compliance-Landschaft der Industrie verändern wird
Getrieben durch Fortschritte in Wissenschaft und Technologie, die neuesten Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) sowie erhöhte Anforderungen an Marktransparenz, durchläuft das EU-Kosmetikrecht einen raschen Wandel. Obwohl die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 – das Fundament dieses regulatorischen Systems – weiterhin strenge Standards für Sicherheit, Kennzeichnung, Anmeldung und Inhaltsstoffkontrolle festlegt, werden eine Reihe bedeutender Änderungen, die kürzlich von der Europäischen Kommission eingeführt wurden, Kosmetikhersteller, Labore und verantwortliche Personen direkt betreffen.
Diese Änderungen, die auf den neuesten wissenschaftlichen Stellungnahmen des SCCS basieren und mit der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung, EG Nr. 1272/2008) abgestimmt sind, führen neue Inhaltsstoffverbote, Nutzungseinschränkungen und Anwendungsbedingungen ein. Die Europäische Kommission hat umfassende Änderungen der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgeschlagen, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 in Kraft treten werden. Dies spiegelt vollständig das regulatorische Engagement der EU wider, das Vorsorgeprinzip zu wahren und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Inhaltsstoffen im Kosmetiksektor kontinuierlich zu aktualisieren.
Hinsichtlich spezifischer Änderungen führen die neuen Vorschriften erhebliche Anpassungen an der Liste der kosmetischen Inhaltsstoffe ein. Die im Mai 2025 veröffentlichte Verordnung (EU) 2025/877 hat bereits die Anhänge II und III geändert, wobei 21 verbotene Chemikalien, darunter Dimethylphosphonsäure, hinzugefügt und die Einstufung bestimmter Stoffe angepasst wurden. Die Verordnung (EU) 2025/877, veröffentlicht im Mai 2025, hat die Anhänge II und III überarbeitet. Sie fügt 21 verbotene Chemikalien hinzu, darunter Dimethylphosphonsäure, und passt die regulatorischen Kategorien für Stoffe wie Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid an. Diese Überarbeitung trat am 1. September 2025 in Kraft. Gleichzeitig wurden die Kennzeichnungsvorschriften für kosmetische Mittel im Einklang mit den aktualisierten Anforderungen der CLP-Verordnung weiter verschärft. Spezifische Formatvorgaben für Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Gefahrenhinweise wurden präzisiert, während digitale Kennzeichnungsoptionen erstmals eingeführt wurden. Unternehmen können nun Inhalts- und Sicherheitsinformationen über konforme digitale Träger bereitstellen, sofern die Informationen nachvollziehbar und kostenlos zugänglich bleiben.
Um der hohen Besorgnis der Industrie über das Management karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer (CMR) Stoffe Rechnung zu tragen, sieht der Änderungsvorschlag klarere regulatorische Mechanismen vor. Dazu gehören die Festlegung von Fristen für Befreiungsanträge, die Einrichtung von Übergangsperioden, die Vereinfachung der Befreiungskriterien sowie die Klarstellung der Klassifizierungsregeln für natürlicherweise komplexe Inhaltsstoffe, um eine Überregulierung zu vermeiden. Zudem wurde das Meldeverfahren für Nanomaterialien optimiert. Unternehmen müssen keine separaten Meldungen mehr sechs Monate im Voraus abgeben; die relevanten Informationen können nun in den Sicherheitsbericht für kosmetische Produkte (CPSR) integriert werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich verringert.
Die regulatorischen Änderungen stellen die Industrie vor mehrere technische Herausforderungen: Unternehmen müssen Produktformulierungen erneut überprüfen, um die Einhaltung der neu hinzugefügten verbotenen und beschränkten Inhaltsstoffe sicherzustellen. Das Etikettendesign muss gleichzeitig die Anforderungen an Papieretiketten und die technischen Standards für digitale Etiketten erfüllen, wobei die Anpassung an mehrere Sprachen unerlässlich wird. Die Konformitätsbewertungsverfahren für CMR-Stoffe und Nanomaterialien müssen zeitgleich aktualisiert werden. Branchenexperten empfehlen, dynamische Compliance-Überwachungsmechanismen einzurichten und offizielle Informationsplattformen wie COSMILE Europe zu nutzen, um die Transparenz zu erhöhen. Diese Plattform bietet autoritative Daten zu nahezu 30.000 kosmetischen Inhaltsstoffen, unterstützt Abfragen in 14 Sprachen und dient als wichtige Referenz für die Sicherheit und konforme Verwendung von Inhaltsstoffen.
Die Europäische Kommission betont, dass diese regulatorische Aktualisierung eine entscheidende Maßnahme darstellt, um den Verbraucherschutz mit der Innovationskraft der Industrie in Einklang zu bringen. Mit dem Annähern des Umsetzungsdatums 2026 müssen Kosmetikunternehmen technische Anpassungen und Prozessoptimierungen beschleunigen, um proaktiv auf die neuen Vorschriften reagieren zu können und einen konformen Betrieb im EU-Markt sicherzustellen.
